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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Leistungen und Zusammenarbeit mit VProductions. Stand: 25.08.2026.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

VProductions Stand: 25.08.2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Vertragsverhältnisse zwischen

VProductions Inhaber: Merveil Lumbu Mukubo Einzelunternehmen 1210 Wien Österreich E-Mail: office@vproductions.org Website: https://www.vproductions.at

Die vollständige ladungsfähige Anschrift ist im Impressum angeführt.

und ihren unternehmerischen Kundinnen und Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

VProductions bietet insbesondere Leistungen in den Bereichen Videoproduktion, Fotografie, Social Media Content, Content Creation, Eventbegleitung, Branding, Strategie, Marketing, Creator-Management und kreative Medienproduktion an.

Diese auf der Website veröffentlichten AGB gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinn des UGB. Bei Projekten mit Verbraucherinnen oder Verbrauchern werden vor Vertragsabschluss gesonderte Bedingungen und die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen bereitgestellt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

2. Vertragsgrundlagen und Rangfolge

Grundlage jedes Projekts sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, das Briefing, allfällige Leistungsbeschreibungen, schriftliche Zusatzvereinbarungen und diese AGB.

Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:

  1. individuelle schriftliche Vereinbarung,
  2. Angebot oder Auftragsbestätigung,
  3. Briefing oder Leistungsbeschreibung,
  4. diese AGB.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn VProductions diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

3. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von VProductions sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot schriftlich, per E-Mail oder in sonst nachvollziehbarer Form annimmt oder wenn VProductions mit Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.

Eine Anfrage über die Website oder per E-Mail ist unverbindlich und führt noch nicht zum Vertragsabschluss.

Leistungsumfang, Termine, Deliverables, Nutzungsrechte, Korrekturschleifen, Zahlungsbedingungen und besondere Anforderungen werden im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.

4. Leistungsumfang

VProductions erbringt die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen. Dazu können insbesondere gehören:

  • Konzeption, Strategie und kreative Beratung,
  • Drehplanung und Preproduction,
  • Foto- und Videoproduktion,
  • Eventbegleitung,
  • Schnitt, Color Grading, Tonbearbeitung und Postproduktion,
  • Social-Media-Versionen, Kurzformate, Untertitel und Captions,
  • Branding- und Marketingunterstützung,
  • Creator- und Brand-Management,
  • Projektkoordination und Auslieferung finaler Medien.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Erweiterungen, Zusatzwünsche oder nachträgliche Änderungen werden gesondert abgestimmt und können zusätzlich verrechnet werden.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien, Freigaben, Zugangsdaten, Logos, CI-Vorgaben, Texte, Termine, Ansprechpartner und sonstigen Inhalte rechtzeitig bereit.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Dazu zählen insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Nutzungsrechte und Datenschutzrechte.

Bei Drehs, Fotoshootings oder Events sorgt der Kunde, soweit nicht anders vereinbart, für erforderliche Genehmigungen, Drehfreigaben, Locationzugang, Ansprechpartner vor Ort und die Information beteiligter Personen.

Verzögerungen durch fehlende Informationen, verspätete Freigaben, ungeeignete Rahmenbedingungen oder nicht eingehaltene Mitwirkungspflichten können vereinbarte Termine verschieben und Mehraufwand verursachen.

6. Termine, Produktion und Projektablauf

VProductions arbeitet grundsätzlich nach folgendem Prozess:

  1. Anfrage und Zielklärung,
  2. Briefing und Konzept,
  3. Preproduction und Planung,
  4. Produktion,
  5. Postproduktion und Versionen,
  6. Freigabe und Korrekturen,
  7. Übergabe und Abschluss.

Konkrete Projekttermine und Lieferfristen werden im jeweiligen Angebot oder Projektplan festgelegt. Fixtermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Wetter, Krankheit, technische Ausfälle, höhere Gewalt, behördliche Einschränkungen, Ausfälle von Dritten oder andere nicht von VProductions zu vertretende Umstände können zu Terminverschiebungen führen. In solchen Fällen wird ein angemessener Ersatztermin oder eine alternative Lösung abgestimmt.

7. Korrekturen und Freigaben

Die Anzahl und der Umfang der enthaltenen Korrekturschleifen richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Korrekturen beziehen sich auf Anpassungen innerhalb des vereinbarten Konzepts und Leistungsumfangs. Grundlegende Konzeptänderungen, neue Inhalte, neue Drehs, neue Formate, abweichende Stilrichtungen oder nachträglich geänderte Briefings gelten als Zusatzleistung.

Weitere Korrekturen, Zusatzwünsche oder Änderungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können nach Aufwand und nach vorheriger Abstimmung verrechnet werden.

Der Kunde prüft gelieferte Entwürfe, Vorschauen und finale Dateien innerhalb einer angemessenen Frist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt eine Rückmeldung innerhalb von 7 Kalendertagen als angemessen.

Nach finaler Freigabe gelten Inhalte als abgenommen. Änderungen nach Abnahme können gesondert verrechnet werden.

8. Preise, Umsatzsteuer und Rechnung

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro.

Ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer anfällt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und wird im jeweiligen Angebot sowie auf der Rechnung ausgewiesen.

Zusätzliche Aufwände, Reisekosten, Locationkosten, Musiklizenzen, Stockmaterial, Sprecher, Darsteller, externe Dienstleister, Expressbearbeitung oder Sonderwünsche werden nur verrechnet, wenn sie vereinbart oder für die Leistungserbringung erforderlich und für den Kunden nachvollziehbar sind.

9. Zahlung

Das Zahlungsziel richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung.

Bei größeren Projekten, mehrtägigen Produktionen, Events, Auftragsproduktionen oder Leistungen mit externen Kosten kann VProductions eine Anzahlung oder Teilzahlung verlangen. Details werden im jeweiligen Angebot festgelegt.

Bei Zahlungsverzug ist VProductions berechtigt, weitere Leistungen bis zur Zahlung offener Beträge auszusetzen. Gesetzliche Verzugszinsen und notwendige Mahn- oder Betreibungskosten bleiben vorbehalten.

Finale Dateien, offene Projektdateien oder erweiterte Nutzungsrechte können bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten werden, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

10. Storno, Verschiebung und Ausfall

Stornierungen und Verschiebungen müssen schriftlich erfolgen.

Wird ein Projekt vom Kunden storniert, werden bereits erbrachte Leistungen, angefallene externe Kosten und nicht mehr stornierbare Aufwände verrechnet.

Bei kurzfristigen Verschiebungen oder Absagen von fix eingeplanten Dreh-, Foto- oder Eventterminen können reservierte Produktionszeiten, Personalkosten, Mietkosten, Reisekosten und sonstige entstandene Aufwände verrechnet werden.

Konkrete Stornopauschalen oder Fristen können im Angebot gesondert geregelt werden. Fehlt eine solche Regelung, erfolgt die Verrechnung nach tatsächlich erbrachtem Aufwand und nachweisbaren Kosten.

11. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige Rechte an Konzepten, Entwürfen, Fotos, Videos, Rohmaterial, Projektdateien, Schnitten, Grafiken, Texten und sonstigen kreativen Leistungen verbleiben, soweit gesetzlich vorgesehen, bei VProductions oder den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den final gelieferten Ergebnissen. Umfang, Dauer, Gebiet, Kanäle, Verwendungszweck und Art der Nutzung richten sich nach dem jeweiligen Angebot.

Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den final gelieferten Medien für eigene Website, eigene Social-Media-Kanäle, interne Kommunikation und eigene Unternehmens- oder Projektkommunikation.

Eine weitergehende Nutzung, insbesondere bezahlte Werbung, TV, Kino, Out-of-Home, Weitergabe an Dritte, Weiterverkauf, Bearbeitung durch Dritte, Nutzung in fremden Kampagnen oder unbeschränkte kommerzielle Nutzung, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Rohdaten, RAW-Dateien, offene Schnittdateien, Projektdateien, Presets, LUTs, Audiodateien, Arbeitsdateien und unbearbeitetes Material sind nicht Teil der Lieferung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

12. Musik, Stockmaterial und Rechte Dritter

Werden Musik, Stockvideos, Stockfotos, Schriften, Grafiken, Templates, Plugins, KI-Tools oder sonstige Drittanbieter-Inhalte verwendet, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Anbieter.

Der Kunde erhält daran nur jene Rechte, die nach der jeweiligen Lizenz und dem Angebot übertragen oder eingeräumt werden können. Für Nutzungen außerhalb der vereinbarten Lizenz ist der Kunde selbst verantwortlich, sofern VProductions nicht ausdrücklich eine entsprechende Zusatzlizenz beschafft.

13. Verwendung als Referenz und Portfolio

VProductions darf produzierte Inhalte, Projektbeschreibungen, Kundennamen, Logos, Behind-the-Scenes-Material und finale Arbeitsergebnisse nur im vereinbarten Umfang und unter Beachtung der Rechte Dritter für Eigenwerbung, Portfolio, Website, Social Media, Präsentationen und Akquise verwenden.

Bei sensiblen Projekten, unveröffentlichten Kampagnen, vertraulichen Unternehmensinformationen oder privaten Aufträgen kann die Referenznutzung individuell ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

14. KI-gestützte Werkzeuge

VProductions kann KI-gestützte Werkzeuge zur Unterstützung von Workflows einsetzen, insbesondere für Ideensammlung, Textentwürfe, Untertitel, Übersetzungen, Bild- und Videovorbereitung, Rohschnittunterstützung, Organisation oder Optimierung von Produktionsabläufen.

Strategie, kreative Entscheidung, Kundenkontakt, Produktion, Qualitätskontrolle und finale Freigabe bleiben persönlich betreut.

Vertrauliche Inhalte, personenbezogene Daten und sensible Kundendaten werden nur im erforderlichen Umfang verarbeitet. Soweit für ein Projekt besondere Datenschutz-, Geheimhaltungs- oder KI-Vorgaben gelten, sind diese vor Projektbeginn schriftlich mitzuteilen.

15. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

VProductions verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und gemäß der Datenschutzerklärung.

Bei Foto- und Videoproduktionen können Bild-, Ton- und sonstige personenbezogene Daten von beteiligten Personen verarbeitet werden. Der Kunde ist, soweit er Personen, Mitarbeitende, Gäste, Models, Teilnehmer oder Dritte einbindet, dafür verantwortlich, erforderliche Informationen, Zustimmungen, Rechteklärungen und Freigaben einzuholen, sofern dies nicht ausdrücklich von VProductions übernommen wird.

Bei Veranstaltungen hat der Kunde dafür zu sorgen, dass betroffene Personen ausreichend über Foto- und Videoaufnahmen informiert werden, soweit dies rechtlich erforderlich ist.

16. Erfolg, Reichweite und Plattformen

VProductions schuldet die vereinbarte kreative und technische Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Reichweite, Views, Follower-Wachstum, Leads, Umsatz, Buchungen, virale Verbreitung, Plattform-Performance oder bestimmte Reaktionen des Publikums werden nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Social-Media- und Plattformleistungen können Änderungen von Algorithmen, Plattformregeln, Werberichtlinien, Kontosperren, technische Störungen oder Entscheidungen Dritter die Ergebnisse beeinflussen. Solche Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs von VProductions.

17. Lieferung, Dateien und Archivierung

Die Lieferung finaler Ergebnisse erfolgt in den vereinbarten Formaten, Auflösungen und Kanälen, beispielsweise per Downloadlink, Cloudordner, Datenträger, E-Mail oder Plattformübergabe.

Nach erfolgreicher Übergabe ist der Kunde für die Sicherung der gelieferten Dateien verantwortlich.

VProductions ist nicht verpflichtet, Rohmaterial, Projektdateien oder finale Dateien dauerhaft zu archivieren, sofern keine gesonderte Archivierungsvereinbarung getroffen wurde. Eine freiwillige Aufbewahrung begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Speicherung.

18. Haftung

VProductions haftet für Schäden nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

Gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und zwingende gesetzliche Ansprüche bleibt unberührt.

VProductions haftet nicht für Inhalte, Materialien, Rechte, Aussagen, Produkte, Dienstleistungen oder Angaben, die vom Kunden bereitgestellt oder freigegeben wurden.

Für technische Störungen, Plattformausfälle, Algorithmusänderungen, Sperren durch Dritte, Ausfälle externer Dienstleister oder Lizenzbeschränkungen haftet VProductions nur, soweit diese Umstände von VProductions verschuldet wurden.

19. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen eines Projekts bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

20. Zusammenarbeit mit Dritten

VProductions ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Partner, Freelancer, Assistenzen, Kreative, Techniker, Sprecher, Musiker, Cutter, Fotografen, Videografen oder sonstige Dritte einzusetzen, sofern dadurch berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

Soweit externe Kosten entstehen, werden diese im Angebot ausgewiesen oder vorab mit dem Kunden abgestimmt.

21. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

Für Streitigkeiten mit Unternehmerinnen und Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand Wien vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform oder einer nachvollziehbaren elektronischen Form, beispielsweise per E-Mail.

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Strategie · Film · Fotografie · Social Media · Wien

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